Interview: Anwalt Thomas Schwenke über Onlineshops und die Gefahr einer Abmahnung

RA_Thomas_Schwenke_2000_2666Was muss ich als Shopbetreiber beachten? Was sind Pflichtseiten? Brauche ich AGB? Vor kurzem hat Anwalt Thomas Schwenke das beliebte Framework-Plugin WooCommerce German Market auf Rechtssicherheit hin überprüft. In diesem Zuge haben wir ihn uns geschnappt und gleich ein Interview zum Thema Rechtssicherheit für Blogger und Shopbetreiber geführt.

Der erste Teil, welcher sich an Blogger im Allgemeinen richtet, ist auf wpde.org erschienen. In diesem zweiten Teil geht es speziell um die Risiken einer Abmahnung für Onlineshops in Deutschland und Österreich.

Im ersten Teil des Interviews haben wir uns über „normale“ Blogs und deren rechtliche Pflichten unterhalten. Wenn ich jetzt aber einen Onlineshop zu meiner WordPress-Installation hinzufügen möchte: Was muss ich beachten, damit ich nicht abgemahnt werde?

Der Weg sieht wie folgt aus: Ich muss prüfen, ob meine Darstellung in Ordnung ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dann muss ich prüfen, ob die Angaben zu Lieferzeiten in Ordnung sind, wie z. B. „ca.“-Angaben, die man machen sollte.

Ich muss bei B2C Shops prüfen: Wird ausreichend darauf hingewiesen, dass die Produkte inkl. Mehrwertsteuer sind? Wenn ich B2B habe, dann ist das natürlich etwas einfacher. Brauche ich Hinweise für Spezialprodukte? Verkaufe ich Batterien, Kinderspielzeug oder vielleicht Medikamente und muss speziellen Hinweispflichten nachkommen?

Entspricht mein Bestellverfahren den gesetzlichen Anforderungen? Das heißt: Kann ich die Angaben, die ich als Kunde gemacht habe, noch ändern? Kann ich vor und zurück navigieren? Ist auf der letzten Bestellseite der Button zum Bestellen so ersichtlich, dass man versteht, dass man etwas kauft? „Bestellung abschicken“ reicht da nicht. Es muss heißen: „Kaufen“, „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“ – es muss also die Kostenpflichtigkeit ersichtlich sein.

Diese letzte Bestellseite muss entsprechend angeordnet sein. Die Produktübersicht muss direkt an diesem Kaufen-Button kleben – und sie muss irgendwie von den übrigen Angaben auf der Seite, wie z. B. den AGB, hervorgehoben sein.

Und zweitens die Widerrufsbelehrung: Ich muss Verbraucher über deren Widerrufsrecht belehren. In meinem Prozess muss ich den Link haben „Hier sind Ihre Widerrufsrechte“ – oder aber ich habe die Widerrufsbelehrung eingeblendet. Und dann muss ich prüfen: Benötige ich AGB? Diese braucht fast jeder Shop. Man ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, aber es gibt halt viele Informationspflichten, die ich normalerweise in den AGB zeige. Dort muss ich z. B. beschreiben: Wie sieht mein Bestellprozess aus?

Dann sollte ich noch darauf hinweisen, wann kommt der Vertrag zustande? Der Kunde könnte ja denken: sobald ich auf „Kaufen“ klicke, hab ich schon einen Vertrag. Dann habe ich aber ein Problem, wenn die Bestellung bei mir ankommt und ich sehe: „Oh, ich hab die Ware gar nicht mehr!“ Dann wäre ich ja zur Lieferung verpflichtet! Deshalb vereinbart man in den AGB, dass der Vertrag dann zustande kommt, wenn die Bestellung bestätigt wird. Und dann muss ich natürlich noch eine Datenschutzerklärung am Ende haben, um zu sagen, was ich mit den Daten mache, die ich von meinem Kunden erhalte.

Zu den AGB: Sind die Texte geschützt, oder könnte ich mir die AGB auch einfach von einem ähnlichen Shop kopieren?

Diese sind natürlich geschützt. Wenn ich das 1:1 übernehme, dann kann es sich um einen Urheberrechtsverstoß handeln. Das kommt ein wenig auf die Länge an und wie AGB formuliert sind. Z. B. besonders kundenfreundlich und leicht verständlich, sie haben einen bestimmten Aufbau, so dass sie übersichtlich sind, dann ist es ein Rechtsverstoß.

Besonders für Widerrufsbelehrungen ändern sich gesetzliche Vorgaben häufiger, so dass man diese regelmäßig anpassen muss. Wenn man alte Muster kopiert – und diese benutzt, dann hat man einen Rechtsverstoß – und kann abgemahnt werden.

Wie oft sollte ich meine AGB / Widerrufsbelehrung aktualisieren?

Man sollte immer am Ball bleiben. Es kann ein Gericht kommen und sagen, dass etwas plötzlich nicht mehr zulässig ist. Dann könnten die Wettbewerber dich abmahnen und eine Klage vor diesem Gericht einreichen. Das ist wie mit diesen „ca.“-Angaben. Da sagt ein Gericht: „Lieferzeit: 1-2 Tage“, das ist wettbewerbswidrig, weil es halt nicht für den Kunden ausreichend ersichtlich ist. Deshalb muss man „ca.“ sagen.

Wie soll man als normaler Mensch auf so etwas kommen? Und wenn du dich jetzt alle halbe Jahre informierst, dann hast du natürlich das Problem, dass du in der Zwischenzeit anfällig bist. Und daher empfehle ich, dass man regelmäßig einschlägige Blogs liest, bei Twitter Leuten folgt, die sich damit beschäftigen – oder sich bei einem Händlerbund wie Trusted Shops registriert und sich zusätzlich Newsletter abonniert – und dann kommt man nicht mehr darum herum, aktiv nachzugucken: Was gibt es Neues? Auch der Shopbetreiber-Blog.de ist da hilfreich.

Und wenn ich jetzt z. B. auf WooCommerce German Market zurückgreife und mir meinen Shop damit einrichte: Sollte ich trotzdem noch zu einem Anwalt gehen und diesen Shop prüfen lassen?

So wie das Framework-Plugin aufgebaut ist, und ich mir einen Standardshop erstelle, um dort z. B. Jacken zu verkaufen, dann fahre ich damit recht sicher. Die Gefahr, dass mir da was passiert, ist sehr gering. Trotzdem würde ich es einer anwaltlichen Prüfung unterziehen, denn es kann ja sein, dass ich etwas vergessen oder falsch gemacht habe.

So eine Prüfung, wo sich jemand den Shop wirklich durch sieht, kostet etwa 500-700€. Der Vorteil ist dann natürlich: Ich als Shopbetreiber habe dann jemanden, der dafür haftet. Wenn der Anwalt etwas übersehen hat – oder nicht kannte – und ich deswegen abgemahnt werde, dann kann ich mich an den Anwalt wenden.

Das heißt aber: Wenn ich einmal einen Anwalt alles prüfen lasse, dann ein halbes Jahr warte, und es hat sich etwas geändert, dann ist der Anwalt raus aus der Pflicht?

Dann nicht! Das gilt nur, wenn ich mit dem Anwalt einen Pflegevertrag vereinbare, in dem dieser mich über jede gesetzliche Änderung informiert.

Herzlichen Dank Thomas für deine doch recht aufschlussreichen Antworten!

 

Rechtsanwalt Thomas Schwenke, Dipl. FinWirt, LL. M. aus Berlin berät in Rechtsfragen zum Social-Media-Marketing, gewerblichen Rechtsschutz und als Datenschutzbeauftragter. Er gehört zu den bekanntesten Social-Media-Anwälten Deutschlands und vermittelt juristische Themen verständlich und praxisnah. Er ist Autor des Buchs „Social Media Marketing und Recht“, das im O’Reilly Verlag erschienen ist. Website: rechtsanwalt-schwenke.de

(Den ersten Teil des Interviews findest du auf wpde.org. Dieser richtet sich generell an alle Blogger in Deutschland und Österreich.)

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Kommentare

10 Kommentare

  1. […] Teile aufgeteilt. Dieser (auf wpde.org) erste Teil richtet sich generell an alle Blogger, und der Zweite an all diejenigen die einen Onlineshop (mit WordPress) betreiben möchten. Teil II findet sich […]

  2. Hallo und vielen Dank für diesen Artikel – er ist genau das was ich jetzt brauche !
    Wir wollen auf unserer Seite digitale Produkte als Downloads in einem Online Shop vertreiben. Wie sehen da die Widerrufsrechte eigentlich aus?
    Bei iTunes ist es, glaube ich, auch nicht so, dass ich ein gekauftes MP3 wieder zurück geben kann, oder?

    Danke und viele Grüße
    Agnieszka

  3. Manuel Schmutte

    Hallo Agnieszka,
    das freut mich natürlich 🙂
    Und: das ist eine sehr gute Frage… Ich würde da einfach mal iTunes nachlesen wie die das ganze anstellen, und dann schauen ob und wie man das vielleicht inhaltlich übernehmen kann. Oder aber zu einem Anwalt gehen und fragen, was eine solche Ergänzung der AGB, kostet.

    Schönen Gruße zurück

    Manuel

  4. […] Hier zwei informative und lesenswerte Interviews mit Anwalt Thomas Schwenke … über Blogs und die Gefahr einer Abmahnung … über Onlineshops und die Gefahr einer Abmahnung […]

  5. […] Hier geht es direkt zu Interview 1 und Interview 2. […]

  6. Nein, bei digitalen Downloads ist das Widerrufsrecht per Gesetz ausgeschlossen. IN Ö gem. (§ 5f KSschG) in D gem. §312d BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

    Ähnliche Regelungen gibt es aber mWn in allen EU Ländern, da diese Texte auf einer EU-Richtlinie basieren und diese umsetzen…

  7. Hallo,

    Danke für die ausführlichen Informationen hier!
    Meine Frage ist: Wie sieht das mit Blogs aus, die nicht direkt verkaufen, sondern nur Affiliate Partner auf dem Blog haben?
    Worauf sollte man achten?
    Vielen Dank im Voraus.

  8. Manuel Schmutte

    Hallo Sanela,
    Du willst also nichts selber verkaufen, sondern nur zu anderen Shops verlinken? Dann brauchst du ja auch vermutlich keinen Shop oder? Dementsprechend solltest du dich zumindest an die Regeln halten die Thomas Schwenke im ersten Teil des Interviews beschreibt.
    Aber da ich kein Anwalt bin kann ich dir natürlich auch keine verbindliche Antwort geben 🙂

    Manuel

  9. Danke für den Artikel! Gibt es eigentlich für Shopify inzwischen eine rechtssichere Lösung für den deutschen Markt? Danke!

  10. @Garald

    Shopify ist ein eigener Dienst, du solltest direkt dort nachfragen.

    BG
    Olaf

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