Geoblocking-Verordnung: Diese Änderungen solltest du kennen

Geoblocking-Verordnung: Diese Änderungen solltest du kennen 1

Am 3. Dezember 2018 tritt die sogenannte Geoblocking-Verordnung der EU in Kraft. Für Shopbesitzer kann dies zahlreiche Auswirkungen haben. Hier eine Übersicht der wichtigsten Punkte.

Verordnung zum Geoblocking – Warum?

Mittels Geoblocking kann ein Onlineshop Kunden einzelner Länder vom Kauf ausschließen, bestimmte Versand- und Zahlungsarten verweigern oder gar unterschiedliche Preise je Zielland durchsetzen. Mit der Geoblocking-Verordnung sollen nun solche Zugangsbeschränkungen wegfallen, damit alle Kunden in der EU die gleichen Rechte haben. Wie es in der Verordnung selbst formuliert ist, ergreift die EU:

Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts.

Aus Sicht der Verbraucher sind diese Maßnahmen durchaus zu begrüßen. Schließlich bedeuten sie auch für uns selbst, dass wir nicht mehr von günstigeren, besseren oder exklusiven Angeboten in anderen EU-Ländern ausgeschlossen werden dürfen.

Die Auswirkungen für Onlineshops

Unter anderem gibt es folgende Bereiche, auf die sich die neue EU-Verordnung auswirkt, und die du überprüfen lassen solltest:

  • Automatische Weiterleitung: Bei Shops mit unterschiedlichen Länderseiten darfst du zukünftig nicht einfach automatisch auf die passende Seite bzw. Sprache weiterleiten. Der Besucher muss der Weiterleitung zustimmen, beispielsweise durch eine Checkbox. Hiervon gibt es jedoch auch Ausnahmen, siehe diesen Beitrag.
  • Freier Zugang: Du darfst deinen Onlineshop nicht mehr für Besucher aus anderen EU-Ländern sperren.
  • Unterschiedliche Preise: In den einzelnen Ländershops dürfen durchaus unterschiedliche Preise aufgerufen werden. Allerdings muss es dem Kunden jederzeit möglich sein, sich für einen deiner anderen Shops und damit für einen anderen Preis zu entscheiden, siehe hier.
  • Gleiche Rechte in den AGBs: Auch durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Shops muss sichergestellt sein, dass Kunden aus dem EU-Ausland deine Waren zu den gleichen Bedingungen erwerben können, wie einheimische Bürger. Hier darfst du also keine unterschiedlichen Regeln je nach Herkunftsland festlegen.
  • Lieferung: Du musst zukünftig zwar allen EU-Bürgern ermöglichen, deine Produkte zu kaufen, du musst diese aber nicht überall hin liefern. Wenn du Selbstabholung anbietest, kann der Besteller diesen Weg nutzen, zumindest in der Theorie (in der Praxis wird dies nur selten lohnenswert sein). Oder aber er muss eine Lieferadresse eines Landes benennen, in das du verschickst.
  • Versandkosten: Du darfst weiterhin unterschiedliche Versandkosten in unterschiedliche Länder festlegen. Der Preis darf sich jedoch im Vergleich zu lokalen Bestellungen nicht teurer sein, wenn beispielsweise aus dem EU-Ausland zu einer deutschen Lieferadresse bestellt wird.
  • Zahlungsarten: Wenn du deinen deutschen Kunden eine bestimmte Bezahlvariante anbietest, musst du dies auch für die Kunden aus dem EU-Ausland tun.

Deine Rechtstexte musst du in der Regel nicht anpassen. Es sei denn, diese enthalten unterschiedliche Bedingungen für unterschiedliche EU-Herkunftsländer deiner Kunden, oder sonstige ausschließende Faktoren für das EU-Ausland. Siehe diesen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

Hinweis: Die neuen Regeln enthalten zahlreiche Ausnahmen und Sonderbestimmungen für Einzelfälle. Dieser Beitrag kann demnach keine Rechtsberatung ersetzen, alle Angaben sind ohne Gewähr. Du solltest deinen Onlineshop von einer Anwaltskanzlei für Onlinrecht überprüfen lassen, ob du weitere Punkte berücksichtigen musst.

Fazit

Die neue Geoblocking-Verordnung ist nur auf den ersten Blick so brisant, wie sie angesichts von DSGVO-Chaos und ähnlichen grundlegenden Änderungen erscheinen mag. Oder – wie es Rechtsanwalt Nicolai Amereller von der IT-Recht Kanzlei formuliert:

Die Verordnung dürfte nur auf einen geringen Teil der Onlinehändler konkrete Auswirkungen haben.

Dennoch solltest du dich vorbereiten. Dies gilt vor allem dann, wenn du Kunden aus verschiedenen EU-Ländern bislang unterschiedlich behandelst, deine Preise voneinander abweichen, oder einzelne Kundengruppen gar ausgesperrt werden. Auch Onlineshops mit mehreren Sprachvarianten und/oder -Domains müssen in der Regel tätig werden. Lies dir deswegen gut die folgenden Handlungsempfehlungen durch:

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Michael Firnkes

Redakteur bei MarketPress. Blogger aus Leidenschaft, Corporate Blog & Content Marketing Trainer, Buchautor (u.a. "Blog Boosting"). Mit-Organisator des WP Camp Berlin.

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