Seit Januar 2019 ist das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) gültig und schreibt Händlern und Herstellern vor, Verpackungen, die bei Endverbrauchern als Abfall anfallen, zu lizenzieren. Was das genau bedeutet, wen das Verpackungsgesetz betrifft und wie du deine Verpackungen schnell und unkompliziert lizenzieren kannst, erklären wir dir hier.
Was ist das Verpackungsgesetz und wen betrifft es?
Das Verpackungsgesetz ist am 01. Januar 2019 in Kraft getreten und hat die bis dahin gültige Verpackungsverordnung abgelöst. Bereits im Rahmen der Verpackungsverordnung waren Hersteller und Händler dazu verpflichtet, beim Endkonsumenten anfallende Verkaufsverpackungen durch die Zahlung von Lizenzentgelten bei einem dualen System zu beteiligen. Die dualen Systeme verwenden die Lizenzentgelte dazu, die Entsorgung und Verwertung der Verkaufsverpackungen sicherzustellen. Mit Inkrafttreten des VerpackG wurden die Kontrolle und Ahndung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, beispielsweise durch die Etablierung der Zentralen Stelle Verpackungsregister als Kontrollinstanz, verschärft. Dadurch soll die Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiter gestärkt werden.
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Das Verpackungsgesetz betrifft alle Hersteller und Händler, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit Verpackungen in Umlauf bringen, die dann von Endverbrauchern im Hausabfall entsorgt werden. Die betroffenen Händler und Hersteller müssen ihre Verkaufsverpackungen ab der ersten in Verkehr gebrachten Verpackung lizenzieren. Das bedeutet, dass sowohl Klein- als auch Großunternehmer von den Vorgaben des Verpackungsgesetzes betroffen sind.
Welche Verpackungen muss ich lizenzieren?
Im Rahmen des Verpackungsgesetzes müssen sogenannte Verkaufsverpackungen, die bei privaten Endverbrauchern landen, lizenziert werden. Zu den Verkaufsverpackungen zählen sowohl Produktverpackungen, als auch Service- und Versandverpackungen. Im E-Commerce betrifft das VerpackG vor allem die Versandverpackungen samt Füllmaterialien, die für den sicheren Versand der Ware an den Endkonsumenten verwendet werden. Aber auch Produktverpackungen – also Verpackungen, die dem Schutz oder der Haltbarkeit des Produktes dienen – müssen von Onlinehändlern lizenziert werden, wenn diese die Verpackungen erstmals mit Ware befüllen und in Umlauf bringen. Als Daumenregel kannst du dir also merken: Wenn du Verkaufsverpackungen zum ersten Mal mit Ware befüllst und die verpackte Ware an private Endverbraucher vertreibst, bist du verpflichtet, die Verpackungen zu lizenzieren.
Aus was für einem Material deine Verkaufsverpackungen bestehen, ist für die Lizenzierungspflicht erstmal egal, denn: Alle Verpackungsmaterialien müssen lizenziert werden. Zwar wird im Rahmen des Verpackungsgesetzes zwischen verschiedenen Verpackungsmaterialien (z.B. Papier, Glas, Kunststoffe etc.) unterschieden, jedoch ist dies lediglich für die Ermittlung der Lizenzierungsgebühren relevant.
Was passiert, wenn ich meine Verpackungen nicht lizenziere?
Kommst du deiner Lizenzierungspflicht nicht nach, begehst du eine Ordnungswidrigkeit und riskierst somit Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 200.000 € oder sogar ein Verkaufsverbot.
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Wie kann ich meine Verpackungen lizenzieren?
Die Pflicht zur Verpackungslizenzierung wirkt für Betroffene oftmals wie eine weitere bürokratische Hürde des E-Commerce Alltags. Tatsächlich lässt sich das Thema Verpackungslizenzierung mit dem richtigen Anbieter jedoch in kürzester Zeit erledigen. Mit unserem Partner Lizenzero, dem Onlineshop des etablierten Dualen Systems Interseroh, kannst du deine Verpackungslizenz in nur 3 Schritten, komplett online erwerben.
- Im ersten Schritt berechnest du das Lizenzentgelt für deine in Umlauf gebrachten Verpackungen. Dafür gibst du deine Verpackungsmengen in den Lizenzero-Kalkulator ein. Wenn du Schwierigkeiten hast deine Verpackungsmengen zu ermitteln, kann dir die Lizenzero-Berechnungshilfe bei der Ermittlung der Verpackungsmengen helfen.
- Im zweiten Schritt legst du dein Lizenzero-Kundenkonto an und profitierst neben der einfachen Verpackungslizenzierung außerdem von vielen weiteren exklusiven Services (wie z.B. attraktiven Partnerangeboten).
- Im dritten und letzten Schritt schließt du deine Verpackungslizenz ab. Dafür folgst du den dir angezeigten Bestellschritten und bestätigst den Vertragsabschluss. Falls sich deine Verpackungsmengen zu einem späteren Zeitpunkt ändern, kannst du Änderungen auch nach Vertragsschluss noch vornehmen.
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Welche weiteren Pflichten muss ich im Rahmen des VerpackG beachten?
Neben der Lizenzierungspflicht (auch „Systembeteiligungspflicht“ genannt) musst du außerdem zwei weitere Pflichten erfüllen: Die Registrierungs– und Datenmeldepflicht.
- Registrierungspflicht: Neben der Lizenzierung musst du dich außerdem im Melderegister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) anmelden. Die ZSVR bildet die Kontrollinstanz des Verpackungsgesetzes. Die bei der Anmeldung erhaltene Registrierungsnummer musst du bei deinem dualen System angeben.
- Datenmeldepflicht: Nachdem du deine Verpackungen lizenziert hast, musst du die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen und den Namen des dualen Systems in LUCID angeben. Dabei müssen die Angaben zwischen dem dualen System und LUCID identisch sein.
Achtung: Auch die Registrierungs- und Datenmeldepflicht müssen von den betroffenen (Online-) Händlern und Herstellern erfüllt werden. Auch hier kann das Nichterfüllen der Pflichten zu Abmahnungen und Sanktionen führen.
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