Die Preisangabenverordnung (PAngV) ändert sich zum 28.05.2022 u.a. mit neuen Regelungen zur Auszeichnung des Grundpreises und mit zusätzlichen Informationspflichten bei der Werbung mit Preisermäßigungen.
Was die Preisangabenverordnung überhaupt ist und ob die neuen Regelungen deinen Onlineshop betreffen, erfährst du in diesem Beitrag.
Für wen gilt die neue Preisangabenverordnung?
Die Preisangabenverordnung gilt sowohl für den Internethandel, als auch für den klassischen Einzelhandel und betrifft den Verkauf von Waren und Dienstleistungen gegenüber Endverbrauchern (B2C), nicht aber für den Handel zwischen Unternehmen und Selbstständigen (B2B).
Was regelt die Preisangabenverordnung?
Die Preisangabenverordnung regelt, in welcher Form die Preise oder Dienstleistungen vom Verkäufer an den Käufer mitzuteilen sind.
Oberste Priorität bei der Preisdarstellung genießen dabei die Grundsätze der Preisklarheit und Preiswahrheit. Die Preise müssen dem jeweiligen Angebot eindeutig zugeordnet, sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Bei dem Verkauf an Endverbraucher (B2C) sind immer die Bruttopreise anzugeben.
Weitere Informationen findest du in dem Artikel Preisangabenverordnung der IT-Recht-Kanzlei.
Preisangabenverordnung für Kleinunternehmer
Nach der Preisangabenverordnung ist in einem Onlineshop gegenüber dem Endverbraucher immer der Gesamtpreis (Preis inkl. Mehrwertsteuer) anzugeben. Wird die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, dann gelten besondere Richtlinien.
Kleinunternehmer dürfen in Onlineshops weder die Preise mit dem Hinweis „inkl. MwSt.“ kennzeichnen noch die Mehrwertsteuer im Bestellprozess ausweisen. Kleinunternehmer sollten auf den Zusatz „inkl. MwSt.“ verzichten und auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG hinweisen.
Informationen für Kleinunternehmer über die Preisangabe in Onlineshops findest du in dem Artikel Preisangaben bei Umsatzsteuer befreiten Kleinunternehmern.
Das Video WooCommerce Kleinunternehmerregelung mit German Market zeigt dir, wie du als Kleinunternehmer die Steuerberechnung in WooCommerce ausschalten und die notwendigen Hinweise einblenden kannst.
Du möchtest ein Kleinunternehmen gründen? Dann könnte unser Blogbeitrag Kleinunternehmerregelung nutzen – ja oder nein? für dich interessant sein.
Was ist ein Grundpreis?
Als Grundpreis ist der Preis zu verstehen, der sich auf eine bestimmte Mengeneinheit bezieht.
Beispiel:
Olivenöl 750 ml / 4,75 Euro
(Grundpreis pro Liter = 6,33 Euro)
Die zu verwendenden Einheiten sind:
- ein Kilogramm
- ein Liter
- ein Kubikmeter
- ein Meter
- ein Quadratmeter.
Der Grundpreis dient der Transparenz und ermöglicht dem Käufer eine bessere Vergleichbarkeit von Produkten mit unterschiedlichen Füllmengen.
Für welche Produkte gilt die Grundpreisangabe?
Die Grundpreisangabe gilt für alle Produkte, die nach Gewicht, Volumen, Fläche oder Länge berechnet werden. Dies betrifft nicht nur Lebensmittel, sondern auch andere Artikel wie z. B. Kerzen, Stoffe, Streusalz, Blumenerde etc.
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Die Angabe des Grundpreises ist nicht erforderlich bei Waren, die üblicherweise in bestimmten Mengeneinheiten, wie etwa Stück, Paar o. ä. vertrieben werden.
Weitere Informationen über den Grundpreis findest du in dem Artikel Grundpreisangabe rechtssicher meistern vom Händlerbund.
Welche Änderungen gibt es ab dem 28.05.2022 in der Preisangaben-verordnung?
Wegfall der Ausnahme für Waren mit Gewicht von max. 250g oder Nettovolumen von max. 250ml
Bisher durfte der Grundpreis für Waren bis 250 Gramm oder 250 Milliliter auch in 100 Gramm oder 100 Milliliter ausgewiesen werden. Diese Ausnahme entfällt ab dem 28.05.2022 und der der Händler muss den Grundpreis immer in Bezug auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter (bzw. 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter) angeben.
Neue Pflichten bei Preisermäßigungen im Onlinehandel
Die neue Preisangabenverordnung führt erstmals Vorgaben in Bezug auf den vorherigen Preis bei Preisermäßigungen ein. Gemäß dem neu geschaffenen § 11 PAngV ist bei der Werbung mit Preisermäßigungen ein vorheriger Verkaufs- bzw. Gesamtpreis anzugeben.
Dabei richtet sich dieser anzugebende vorherige Gesamtpreis nach dem niedrigsten Gesamtpreis, den der Händler in den letzten 30 Tagen für diese Ware vom Verbraucher gefordert hat.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- (1) Wer zur Angabe eines Gesamtpreises verpflichtet ist, hat gegenüber Verbrauchern bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat.
- (2) Im Fall einer schrittweisen, ohne Unterbrechung ansteigenden Preisermäßigung des Gesamtpreises einer Ware kann während der Dauer der Preisermäßigung der niedrigste Gesamtpreis nach Absatz 1 angegeben werden, der vor Beginn der schrittweisen Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern für diese Ware angewendet wurde.
- (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für nach § 4 Absatz 2 lediglich zur Angabe des Grundpreises Verpflichtete.
- (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht bei der Bekanntgabe von 1. individuellen Preisermäßigungen oder 2. Preisermäßigungen für schnell verderbliche Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit, wenn der geforderte Preis wegen einer drohenden Gefahr des Verderbs oder eines drohenden Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt wird und dies für die Verbraucher in geeigneter Weise kenntlich gemacht wird.
Weitere Informationen findest du in dem Artikel Wichtige Änderungen bei Grundpreisangabe zum 28.05.2022.
Was ist zu tun?
Informiere dich im Artikel Achtung Grundpreise: Zulässige Einheiten ändern sich ab 28.05.2022 der IT-Recht Kanzlei über die neuen Änderungen in der Preisangabeverordnung und überprüfe, ob deine Waren von den neuen Regelungen betroffen sind.
Danach solltest du spätestens bis zum 28.05.2022 deine Anpassungen durchführen, da ansonsten kostenpflichtige Abmahnungen drohen könnten.