Novelle des Verpackungsgesetzes: Das ändert sich im E-Commerce

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Viele international aufgestellte Händler:innen nutzen neben WooCommerce auch Online-Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy, um Ihre Waren nach Deutschland zu vertreiben. Zudem werden für den Versand der Waren oftmals Fulfillment-Dienstleistungen in Anspruch genommen.

Inhaltsverzeichnis

VerpackG-Novelle ab Juli 2022

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Da das Verpackungsgesetz für alle Händler:innen und Hersteller:innen gilt, die Verkaufsverpackungen im Geltungsbereich Deutschland in Umlauf bringen, stehen nicht nur in Deutschland ansässige Onlineshops oder Produzent:innen in der Pflicht: Auch Händler:innen aus dem Ausland, die direkt, über einen Marktplatz oder mithilfe eines Fulfillment-Dienstleisters ihre Produkte an Privatkunden und Privatkundinnen in Deutschland vertreiben, müssen den Pflichten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) nachkommen.

Das Problem: Oftmals sind sich internationale Händler:innen ihren Pflichten nicht bewusst und beteiligen somit ihre Verpackungsmengen nicht über das Lizenzentgelt am dualen System.

Um dem entgegenzuwirken, werden Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister:innen durch die VerpackG-Novelle ab Juli 2022 stärker in die Pflicht genommen. Obwohl die Neuerungen sich konkret an Marktplatz-Betreiber:innen und Fulfillment-Dienstleister:innen richten, wirken sie sich letztendlich umfassend auf alle Händler:innen aus, die diese Services nutzen.

Mit unserem Partner Lizenzero haben wir nachfolgend die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst.

Das ändert sich, wenn du deine Ware über Marktplätze vertreibst

Novelle des Verpackungsgesetzes: Das ändert sich im E-Commerce 3

Ab 01. Juli 2022 gilt eine Kontrollpflicht für die Betreiber:innen von Online-Marktplätzen. Demnach müssen Marktplatz-Betreiber überprüfen, ob Händler:innen ihre Pflichten aus dem VerpackG
erfüllen. Nur wenn Händler:innen konform im Verpackungsregister LUCID registriert sind und sich an einem dualen System beteiligen, dürfen Marktplatz-Betreiber:innen den Verkauf der Ware über die
Plattform zulassen. Bei einem fehlenden Nachweis greift ein Vertriebsverbot der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.

Werden trotz fehlender Systembeteiligung die Produkte der jeweiligen Händler:innen weiterhin auf
dem Marktplatz verkauft, können dem betroffenen Marktplatz Geldbußen bis zu 100.000 Euro
drohen. Wie die Marktplätze die Systembeteiligung kontrollieren, bleibt ihnen selbst überlassen. Dies
kann beispielsweise über den Lizenzierungsnachweis erfolgen, den Unternehmen von ihrem dualen
System erhalten.

Wenn du deine Ware über einen Marktplatz an Endkonsumenten in Deutschland vertreibst und auf
Nachfrage der Marktplatz-Betreiber:innen den Nachweis darüber erbringen kannst, dass du
VerpackG-konform aufgestellt bist, ist das Thema für dich schnell abgehakt. Dazu solltest du einfach
deine Registrierungsnummer und den vom dualen System ausgestellten Systembeteiligungsnachweis
bereithalten.

Zur Erinnerung: Um VerpackG-konform aufgestellt zu sein, bist du neben der Lizenzierung der
Verpackungen
bei einem dualen System dazu verpflichtet, die Registrierung im Melderegister LUCID
sowie die Datenmeldung durchzuführen.

Das ändert sich, wenn du deine Ware über Fulfillment-Dienstleister:innen vertreibst

Auch Fulfillment-Dienstleister:innen trifft ab dem 01. Juli 2022 die durch die Novellierung neu geschaffene Kontrollpflicht. Genau wie Marktplatz-Betreiber:innen müssen Fulfillment-Dienstleister:innen künftig überprüfen, ob Händler:innen ihren Pflichten aus dem VerpackG nachkommen.

Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, dürfen Fulfillment-Dienstleister:innen keine Leistungen wie
Lagerung, Verpacken oder Versand für die betroffenen Händler:innen mehr erbringen.

Zudem greift ab 01. Juli 2022 noch eine weitere Neuerung für den Bereich Fulfillment. Während bislang in bestimmten Fällen die Fulfillment-Dienstleister:innen verpflichtet waren, die Verkaufsverpackungen am dualen System zu beteiligen, stehen künftig IN JEDEM FALL die beauftragenden Händler:innen in der Pflicht.

Wenn du deine Ware über Fulfillment-Dienstleister:innen vertreibst und bislang den Pflichten aus
dem VerpackG nicht selbst nachkommen musstest, solltest du dies ab spätestens 01. Juli 2022 in
Angriff nehmen.

Wichtig: Die bislang geltende Fallunterscheidung je nach Erkennbarkeit auf der Verpackung trifft ab
Juli 2022 nicht mehr zu! Die Fulfillment-Dienstleister:innen sind dann in keinen Fall mehr zuständig, sondern immer du als beauftragende/r Händler:in.

Welche Ziele verfolgt die Novelle des VerpackG?

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Die Kontrollpflicht für Betreiber:innen elektronischer Marktplätze und Fulfillment- Dienstleister:innen ist eine der wichtigsten Änderungen der VerpackG-Novelle. Durch die zusätzliche Kontrolle können Verstöße gegen das VerpackG leichter von der “Zentralen Stelle Verpackungsregister” erfasst und in diesen Fällen entsprechende Verfahren gegen die beteiligten Akteur:innen eingeleitet werden können.

Letztlich soll diese Maßnahme die Umsetzung der VerpackG-Pflichten stärken, sodass sich die Inverkehrbringenden von Verpackungen an dem fachgerechten Recycling ihrer Verpackungen beteiligen und eine effiziente Kreislaufwirtschaft sowie einen fairen Wettbewerb sicherstellen.

Wenn nur ein Anteil aller Händler:innen, die Verkaufsverpackungen an den privaten Endverbraucher vertreiben, sich am dualen System beteiligt, hat das zur Folge, dass die restlichen Unternehmen durch das Lizenzentgelt am Ende höhere Kosten tragen müssen. Dadurch erleiden die VerpackG- konform aufgestellten Unternehmen womöglich einen Wettbewerbsnachteil, obwohl sie mit der Verpackungslizenzierung ihren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten.

Über Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister:innen sollen künftig also auch die internationalen Händler:innen erreicht werden, die die Systembeteiligung bislang möglicherweise vergessen,
übersehen oder schlichtweg nicht beachtet haben.

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Die vielen Aufgaben und Fristen können für Händler:innen und Hersteller:innen als ein hoher bürokratischer Aufwand empfunden werden. Ein passender Lizenzanbieter kann dich jedoch bei dem Erfüllen deiner Pflichten unterstützen, sodass das Lizenzieren für dich in kürzester Zeit erledigt ist. Lizenzero, unser Partner für Verpackungslizenzierung, bietet neben der schnellen, einfach Lizenzierung online außerdem weitere Vorteile, wie eine Berechnungshilfe, einen LUCID-Mengen Download und
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Tipp: Händler:innen und Hersteller:innen, die ihre Ware in mehreren europäischen Ländern
verkaufen, können zudem über die digitalen Handlungsleitfäden über Lizenzero.eu die europaweite
Verpackungslizenzierung ganz einfach selbst in die Hand nehmen.


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Ida Schlößer

Ida Schlößer ist für den Umweltdienstleister Interseroh tätig, inzwischen als Head of Marketing Lizenzero. Hier kümmert sie sich um den Onlineshop für Verpackungslizenzierung „Lizenzero”. Der Shop richtet sich vor allem an kleine und mittelgroße Händler*innen, denen er hilft, in wenigen Schritten rechtskonform nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) zu handeln.

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