Ab 1. Dezember 2021 gilt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien.
Was ist das TTDSG?
Das neue TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) regelt den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien.
Für wen gilt das TTDSG?
Das neue Gesetz gilt für alle Anbieter von Telemedien und Telekommunikationsdiensten. Unter diese Begriffe fallen u.a. Onlineshops, Webseiten, Blogs und Mobile-Apps.
Was bedeutet das neue Gesetz für den Einsatz von Cookies?
Das TTDSG regelt den Einsatz von Cookies und bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen drohen Abmahnungen oder Bußgelder.
Vor der Zustimmung der Webseitenbesucher darfst du keine Cookies setzen. Die Zustimmung muss dabei transparent, nachvollziehbar und jederzeit widerrufbar sein.
Ausnahmen
Nach § 25 Abs. 2 TTDSG gibt es für die Einwilligung von Cookies zwei Ausnahmen
- Technisch zwingend notwendige Cookies und Informationen
- Cookies und Informationen, die ausschließlich der Übertragung von Nachrichten über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dienen.
Was ist bei einem Cookie Banner zu beachten?
Die genauen Funktionen eines Cookie Banners sind in einem Gesetz natürlich nicht geregelt. Allerdings solltest du bei dem Einsatz eines Cookie-Banners folgende Punkte beachten:
- Die Cookies müssen deaktiviert bleiben, bis der Besucher seine Einwilligung aktiv erteilt
- Keine Checkbox darf vorausgewählt sein
- Der Besucher muss die Einwilligung für die Nutzung der Cookies aktiv setzen
- Eindeutige Beschriftung der Buttons „Annehmen“ und „Ablehnen“
- Der „Annehmen“-Button darf nicht hervorgehoben sein
- Bereitstellen umfassender Informationen über die Cookies
Wo erhalte ich Informationen über das TTDSG?
Den Gesetzestext über das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz kannst du hier nachlesen.
Umfassende Informationen erhältst du in dem Artikel Das neue TTDSG: Neues bei Cookies und Co. für Webseitenbetreiber und Agenturen von eRecht24.
Cookie Cracker TTDSG konform einrichten
Unser Cookie Cracker erfüllt alle Anforderungen aus dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz.
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