Verpackungslizenzierung und Datenmeldung: Darauf solltest du im E-Commerce achten

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Die Beliebtheit des Onlinehandels ist auch im letzten Jahr weiter gestiegen. Nicht wenige Unternehmer steigen daher in das E-Commerce Business ein. Für den Erfolg ihres Unternehmens müssen Onlinehändler jedoch einige Vorschriften beachten, darunter auch die Pflichten des Verpackungsgesetzes.

Das Verpackungsgesetz sieht vor, dass Hersteller und Händler in Umlauf gebrachte Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, lizenzieren. Dies tun sie in dem sie sich bei einem dualen System ihrer Wahl beteiligen. Im Gegenzug organisieren die dualen Systeme mit den Lizenzentgelten die Entsorgungs- und Verwertungsprozesse der Verpackungen.
Die Vorgaben des Verpackungsgesetzes gelten für so genannte Erstinverkehrbringer ab der ersten Verpackung. Sie betreffen daher sowohl kleine und große Onlinehändler, als auch Händler, die zum Verkauf ihrer Produkte einen Marktplatz, wie bspw. Amazon verwenden.
In diesem Beitrag informieren wir dich darüber, welche Aufgaben und Fristen du als (Online)-Händler im Rahmen des Verpackungsgesetzes beachten solltest und wie du ungewollte Fehler vermeiden kannst.

Diese Aufgaben und Fristen solltest du beachten

Aufgaben und Fristen

Neben der Lizenzierung der Verpackungen, musst du außerdem zwei weitere wichtige Aufgaben erfüllen: Die Registrierung im Melderegister LUCID und die Datenmeldung.

Registrierungspflicht bei LUCID

Das Verpackungsgesetz sieht vor, dass sich Unternehmen, die Verpackungen auf dem deutschen Markt in Umlauf bringen im Melderegister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) anmelden. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist die Kontrollinstanz des Verpackungsgesetzes. Das Melderegister ist öffentlich einsehbar, so können also auch andere Unternehmen einsehen, wer sich bereits bei der ZSVR registriert hat und seine Verpackungen lizenziert.
Die Registrierung bei der ZSVR ist verpflichtend und muss lediglich ein einziges Mal vorgenommen werden. Nach der Registrierung musst du deine Registrierungsnummer bei deinem dualen System hinterlegen.

Die Datenmeldepflicht

Nachdem Hersteller und Händler ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenziert und sich außerdem im Melderegister LUCID registriert haben, müssen sie eine erste Datenmeldung abgeben. Das bedeutet, dass du die Verpackungsmengen, die du voraussichtlich im Jahr in Umlauf bringst, in LUCID melden musst. Dabei handelt es sich um deine initiale Datenmeldung. Die Datenmeldepflicht ist damit jedoch nicht beendet. Einige Aufgaben in Bezug auf die Datenmeldung wiederholen sich jährlich:

  1. Jahresabschluss-Mengenmeldung (verpflichtend): Bis zum 15.05. eines jeden Jahres musst du deine tatsächlich in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen melden. Ab einer bestimmten Mengengrenze oder wenn dich die ZSVR dazu auffordert, musst du außerdem eine Vollständigkeitserklärung einreichen.
  2. Initiale Planmengenmeldung (verpflichtend): Bis zum 31.12. eines jeden Jahres musst du eine Prognosemeldung abgeben. Das bedeutet, dass du für das kommende Jahr schätzt, wie hoch deine Verpackungsmengen, die du in Verkehr bringst, sein werden. Diese Datenmeldung ist verpflichtend. Du musst sie also jährlich sowohl in LUCID als auch bei deinem dualen System abgeben.
  3. Änderung der Verpackungsmengen während des Jahres (optional): Ändern sich deine in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen, kannst du diese im Laufe des Jahres sowohl in LUCID als auch bei deinem dualen System optional anpassen. Bei unserem Partner für Verpackungslizenzierung Lizenzero erhältst du bis zum 31.08. eine Gutschrift, wenn du deine Mengen verringerst.

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Wie du Fehler bei der Verpackungslizenzierung und Datenmeldung vermeiden kannst

Bei den vielen Aufgaben und Fristen, kann es schnell zu Fehlern bei der Verpackungslizenzierung kommen. Damit dir keine ungewollten Fehler unterlaufen, haben wir einige häufige Fehler zusammengestellt und zeigen dir, wie du sie vermeiden kannst.

Angaben in LUCID und beim dualen System stimmen nicht überein

Wie bereits erwähnt, müssen einige Angaben über das Unternehmen und die in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen, sowohl in LUCID als auch beim dualen System, angegeben werden. Wichtig ist dabei darauf zu achten, dass alle angegebenen Daten zu jedem Zeitpunkt übereinstimmen. Vor allem bei der Datenmeldung kann es schnell passieren, dass kleine Fehler übersehen werden und daher Daten zwischen LUCID und dem dualen System nicht übereinstimmen. Solche Fehler können zu Sanktionen führen. Daher ist es sinnvoll die Daten gründlich gegen zu checken. Unser Partner Lizenzero bietet außerdem einen Mengendownload für LUCID an; so können Händler und Hersteller die bei Lizenzero gemeldeten Daten als Datei herunterladen und bei LUCID ganz einfach hochladen.

Jährlich wiederkehrende Aufgaben übersehen

Einige Hersteller und Händler gehen nach dem Erfüllen der Registrierungs-, Lizenzierungs- und Datenmeldepflicht davon aus, dass alles Wichtige erledigt ist und übersehen, dass einige Aufgaben jährlich wiederkehren. Jedes Jahr müssen die in Umlauf gebrachten Verpackungen entsprechend ihrer Mengen lizenziert werden. Demnach kommen auch jährlich wieder Pflichten auf Inverkehrbringer von Verpackungen zu. Einige duale Systeme weisen ihre Kunden rechtzeitig auf wichtige Fristen hin, trotzdem ist es für Hersteller und Händler sinnvoll, sich wichtige Fristen im Kalender zu notieren. Außerdem sollte im Vorlauf genügend Zeit für das Ermitteln der Verpackungsmengen eingeplant werden, um nicht ungewollt in Fristverzug zu geraten.

Annahme nicht betroffen zu sein

Ein häufiger Fehler, den Unternehmen im Rahmen des Verpackungsgesetzes begehen, ist anzunehmen, sie seien nicht betroffen. Wenn sie daher die Vorgaben des Verpackungsgesetzes gänzlich ignorieren, kann dies für Unternehmen schwere Folgen haben, denn, wer die Vorgaben des Verpackungsgesetzes nicht erfüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In einem solchem Fall drohen dem Unternehmen Abmahnungen, Sanktionen und sogar ein Verkaufsverbot.

Auch für Importeure, die Produkte auf dem deutschen Markt in Umlauf bringen, gilt das Verpackungsgesetz. Trägt ein Importeur also bei dem Grenzüberschritt des Produktes dessen Verantwortung, ist er auch für die mit eingeführte Verpackung des Produktes bzw. der Ware verantwortlich.

Nicht alle Verpackungsmaterialien werden lizenziert

Häufig kommt es vor, dass Händler und Hersteller nur solche Verpackungsmaterialien lizenzieren, die für sie direkt ersichtlich sind. Bei Versandverpackungen, die im E-Commerce generell lizenziert werden müssen, wird daher häufig übersehen, dass auch Füllmaterial als Teil der Versandverpackung gilt. Auch das Etikett einer Produktverpackung muss lizenziert werden. Generell können Händler und Hersteller davon ausgehen, dass alle Verpackungsmaterialien, die zum Versand und Schutz des Produktes verwendet werden und letztlich beim privaten Endverbraucher landen, lizenziert werden müssen.

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Lizenzero – dein Anbieter für die Verpackungslizenzierung

Die vielen Aufgaben und Fristen können für Händler und Hersteller als ein hoher bürokratischer Aufwand empfunden werden. Ein passender Lizenzanbieter kann dich jedoch bei dem Erfüllen deiner Pflichten unterstützen, so dass das Lizenzieren für dich in kürzester Zeit erledigt ist. Lizenzero, unser Partner für Verpackungslizenzierung, bietet neben der schnellen, einfach Lizenzierung online außerdem weitere Vorteile, wie eine Berechnungshilfe, einen LUCID-Mengen Download und exklusive Partnerangebote, an.

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Ida Schlößer

Ida Schlößer ist für den Umweltdienstleister Interseroh tätig, inzwischen als Head of Marketing Lizenzero. Hier kümmert sie sich um den Onlineshop für Verpackungslizenzierung „Lizenzero”. Der Shop richtet sich vor allem an kleine und mittelgroße Händler*innen, denen er hilft, in wenigen Schritten rechtskonform nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) zu handeln.

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