Die EU-Kommission stellt eine Online-Schlichtungsplattform für Verbraucher zur Verfügung, Shopbesitzer müssen ab sofort auf diese verweisen. Hier der aktuelle Stand.
Die Idee klingt gut: Wenn Kunden Ärger mit einem der unzähligen Onlineshops haben, die sich kaum mehr kontrollieren lassen, sollen sie sich an eine Schlichtungsstelle der EU wenden. Lediglich die Umsetzung war nicht sonderlich elegant. Onlinehändler innerhalb der EU müssen seit dem 9. Januar auf die Online-Schlichtungsplattform (kurz: OS-Plattform) verweisen, die so jedoch noch gar nicht funktioniert beziehungsweise noch nicht mit Inhalten hinterlegt ist.
Shopbesitzer sollten sofort handeln
Dennoch kannst du die Hinweispflicht nicht einfach aussitzen. Im Netz kursieren derzeit einige Lösungsvorschläge, wie sich die Kennzeichnung umsetzen lässt, um dich vor möglichen Abmahnungen zu schützen. Die Handlungsempfehlung der IT-Recht Kanzlei schlägt eine einfache Ergänzung des Impressums vor.
Dazu kannst du darin ab sofort den folgenden Text ergänzen:
“Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr“
Sobald die Online-Plattform der EU komplett steht, wäre dieser abzuwandeln in:
“Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/“
Quelle dieser Informationen ist die IT-Recht Kanzlei München. Bitte lies dir den Blogbeitrag zum Thema von Rechtsanwalt Nicolai Amereller gut durch. Er enthält einige wichtige weiterführende Hinweise, auch zum Thema Hinweispflicht in deinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Der Blog von Trusted Shops gibt in diesem Beitrag ebenfalls Tipps dazu, wie deine AGB laut der sogenannten ODR-Verordnung angepasst werden müssen. Zudem weist er darauf hin, welche E-Mails an deine Kunden betroffen sind.
Hinweis für Kunden von WooCommerce German Market
Diese sehr einfache Lösung lässt sich unabhängig von WooCommerce umsetzen. Unser Plugin WooCommerce German Market (WGM) steuert jedoch ein Muster-Impressum und Muster-AGB zu deinem WooCommerce-Shop bei. Die angesprochene Änderung wird in der nächsten Version von WGM enthalten sein, die voraussichtlich nächste Woche erscheint.
Wichtig: Da jedes Impressum und jede AGB um individuelle Angaben ergänzt werden müssen, kann ein Update von WooCommerce German Market deine bestehenden Rechtsinformationen nicht einfach überschreiben. Deine eigenen Ergänzungen würden ansonsten verloren gehen. Den Text der IT-Recht Kanzlei musst du daher händisch selbst einfügen, falls du WGM bereits nutzt.
EU-Bürokratie stoppen. Sofort. Mehr fällt mir eigentlich nicht dazu ein. Sorry, für diesen “politischen Hinweis” hier. Aber was kommt von denen als Nächstes?
@David: Alles gut (wg. politisch). Ich glaube das Problem ist weniger die Bürokratisierung, sondern die Abmahneritis, beziehungsweise dass diese als Geschäftsmodell betrieben werden kann. Hierfür braucht es sicherlich eine Lösung, wenn das Netz weiterhin Spaß machen soll.