Bestelleingangsbestätigung

Das deutsche Recht unterscheidet bei Online-Verträgen zwischen einer Bestelleingangsbestätigung und einer Vertragsbestätigung.

Online-Shop-Betreiber müssen ihren Kunden den Eingang ihrer Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen, also beispielsweise eine Bestelleingangsbestätigungs-Email versenden.

Diese hat lediglich den Zweck, dem Käufer mitzuteilen, dass der Verkäufer die Bestellung erhalten hat und diese erst einmal prüft, bevor er den Vertrag annimmt. In jedem Fall sollte auf eine Zahlungsaufforderung des Händlers verzichtet werden. Denn eine E-Mail mit derartigem Inhalt wird von Gerichten als Vertragsannahme und nicht als bloße Eingangsbestätigung interpretiert.

Ein rechtlich bindender Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer dem Kunden eine Vertragsbestätigung zukommen lässt, die in der Regel als zusätzliche E-Mail verschickt wird.

WooCommerce erlaubt von Haus aus nicht die Unterscheidung zwischen Bestelleingangsbestätigung und Vertragsbestätigungs-E-Mail. Hier wird eine einzige Email verschickt, die schon eine Vertragsbestätigung darstellt.

Mit dem Modul Bestelleingangsbestätigung schließt German Market diese Lücke und versendet sofort nach dem Klick auf den Kaufen-Button eine Bestelleingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass hiermit lediglich der Eingang der Bestellung bestätigt wird und es sich noch um keine rechtlich bindende Annahme des Kaufvertrages handelt.

Die E-Mail kann unter WooCommerce German Market Allgemein E-Mails aktiviert bzw. deaktiviert werden.