Steuerberechnung bei Nebenleistungen

Der folgende Beitrag enthält eine vereinfachte Zusammenfassung der Erklärungen unseres Rechtsanwalts zur Berechnung der Nebenleistungen unter German Market, ohne Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit

PermalinkProblem und Lösung

Seit Version 2.4.4 unterstützt German Market die für Deutschland und Österreich gesetzlich verbindliche dynamische Berechnung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für Nebenleistungen wie Versandkosten und Nachnahmegebühren.

Entgegen der Vorgehensweise von WooCommerce, die Versandkosten mit einem festen Steuersatz zu besteuern, muss die Berechnung im deutschen und österreichischen Rechtsraum dynamisch anhand der im Warenkorb vorhandenen Steuersätze anteilig vorgenommen werden. Es reicht nicht aus, einfach den höchsten im Warenkorb vorhandenen Steuersatz pauschal auf die Versandkosten anzuwenden.

Der Gesetzgeber schafft an dieser Stelle für Händler/innen ein Dilemma: Einerseits müssen im Verbrauchergeschäft stets Brutto-Preise angegeben werden – eine Angabe wie „Versand: €10 zzgl. dynamisch zu berechnender Steuern“ kommt also nicht in Frage; andererseits ist ein Bruttowert für eine Versandkostenpauschale per Gesetzt de facto gar nicht genau kalkulierbar, weil die dynamische Besteuerung greifen muss.

Lediglich ein Maximalwert ist für Nebenleistungen vorab kalkulierbar, nämlich das Szenario eines Warenkorbs, in dem für alle Produkte der maximale Umsatzsteuersatz gilt (19% in Deutschland, 20% in Österreich).

Mit deutschen Steuersätzen und einer Netto-Versandpauschale von €10,00 wird der maximale Bruttowert z.B. €11,90 betragen. Und genau darauf muss der Verbraucher auf der Versandkosten-Seite hingewiesen werden. Ein am Ende geringfügig niedrigerer Wert sei nämlich dem Verbraucher durchaus zuzumuten, wenn sich dadurch für den Händler keine Wettbewerbsvorteile ergeben und an geeigneter Stelle ein entsprechender Hinweis platziert werde, so unser Rechtsanwalt.

PermalinkTexthinweis auf Versandkosten-Seite

Die Textvorlagen in German Market enthalten seit Version 2.4.6 einen solchen Hinweis im Template für die Versandkosten-Seite:

[Hinweis an Händler: Der folgende Passus ist notwendig, wenn Sie eine Versandkostenpauschale angeben. Ansonsten können sie den Passus entfernen]

Die Versandkostenpauschale beträgt [Wert Versandkostenpauschale angeben] Euro. Die Versandkostenpauschale enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Da die Mehrwertsteuer auf die Versandkostenpauschale abhängig von den erworbenen Waren berechnet wird, kann sie sich mindern, wenn Waren zu niedrigeren Umsatzsteuersätzen erworben werden (z.B. bei Erwerb von Büchern). Das bedeutet, dass die Versandkostenpauschale erst im Rahmen des Bestellprozesses endgültig berechnet werden kann. Sie kann dabei jedoch nicht höher, sondern nur zu Ihren Gunsten niedriger werden.

Der Passus selbst kann, nach vorheriger anwaltlicher Prüfung im Hinblick auf den eigenen Shop, ggf. per Copy/Paste aus der HTML-Datei in eine bestehende Versandkosten-Seite eingefügt werden.

PermalinkBerechnung der Steuer für Versandkosten

Für jeden im Warenkorb vorhandenen Steuersatz $steuersatz muss folgende Berechnung durchgeführt werden:

($versandkostengebuehr / $warenkorbsumme * $steuersatzproduktsumme) / 100 * $steuersatz
  • $steuersatz = z.B. 19%
  • $versandkosten = in den Einstellungen festgelegte Gebühr; wird als Nettoeingabe behandelt
  • $warenkorbsumme = Zwischensumme (Nettowert) des Warenkorbs vor Steuern und Nebenleistungen
  • $steuersatzproduktsumme = Summe (Nettowert) aller Produkte im Warenkorb, die mit $steuersatz besteuert werden

Beispiel: Warenkorb mit 2 Produkten

$versandkostengebühr = €10,00 (wird als Netto behandelt)

Preis Steuersatz zusätzliche MwSt.
Audio-CD €33,61 (netto) 19% €6,39
Buch (Hardcover) € 19,62 (netto) 7% €1,37
Warenkorb Zwischensumme €53,23 (netto)
Versandkostenpauschale €10,00 (netto) 19% & 7% 19%: €1,20 7%: €0,26
Nachnahmegebühr €5,00 (netto) 19% & 7% 19%: €0,60 7%: €0,13
MwSt. zu 19% €8,19
MwSt. zu 7% €1,76
Gesamtsumme €78,18 (brutto)

PermalinkBerechnung der Steuer für Nachnahmegebühr

Nachnahmegebühren sind, wie Versandkosten auch, sogenannten Nebenleistungen.
Die Steuern für die Nachnahmegebühr werden daher exakt nach derselben Formel berechnet, wie die Steuern für die Versandkosten.